EU AI Act
Wer frühzeitig kennzeichnet, spart später Arbeit – und beweist Haltung.
Bild: KI-generiert von Ramona Groh mit Midjourney
Stellen Sie sich vor, Sie müssen sämtliche Inhalte Ihrer Website, Ihres Newsletters und Ihrer Social-Media-Kanäle rückwirkend daraufhin prüfen, ob sie KI-generiert sind – und sie dann nachträglich kennzeichnen. Das ist kein Horrorszenario. Das ist die Realität für Unternehmen, die noch immer abwarten.
Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) ist seit August 2024 in Kraft. Art. 50 regelt die Transparenzpflichten für KI-generierte Inhalte: Wer Texte, Bilder, Audio oder Video mit KI-Systemen erstellt und veröffentlicht, muss diese als KI-generiert kennzeichnen – sofern sie nicht offensichtlich künstlerischer Natur sind. Die Durchsetzungsmaßnahmen greifen ab August 2026 vollständig. Aber: Die Pflicht selbst gilt bereits jetzt. Wer heute kennzeichnet, ist auf der sicheren Seite.
Die Kennzeichnungspflicht gilt für:
Der EU AI Act schreibt keine einheitliche Formulierung vor – die Kennzeichnung muss lediglich „klar und erkennbar“ sein. In der Praxis haben sich folgende Ansätze bewährt:
Drei gute Gründe, die über die reine Compliance hinausgehen:
Diese Website ist ein Praxisbeispiel: Sämtliche KI-generierten Bilder (erstellt mit Midjourney) sind im Impressum und in der Datenschutzerklärung als solche ausgewiesen. Der Footer trägt den Hinweis „Mit KI und viel Liebe gebaut ♥ · KI-generierte Inhalte gekennzeichnet gemäß EU AI Act Art. 50“. Texte, die mit LLM-Unterstützung entstanden sind, werden redaktionell verantwortet und entsprechend markiert. Wir zeigen damit: Kennzeichnung ist kein Bürokratieakt, sondern ein Statement.
In unseren KI-Schulungen vermitteln wir genau diese Praxis: Wie kennzeichnet man KI-Inhalte korrekt? Welche internen Prozesse braucht es? Und wie kommuniziert man transparent, ohne das eigene Unternehmen in ein schlechtes Licht zu rücken? Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen, frühzeitig die richtigen Weichen zu stellen.
Artikel teilen
Wir nutzen Cookies und Analyse-Tools, um dein Nutzungserlebnis zu verbessern und unsere Website zu optimieren. Durch Klick auf „Alle akzeptieren" stimmst du der Verwendung aller Cookies zu. Mehr Infos findest du in unserer Datenschutzerklärung.